Wohnen gegen Hilfe - Leistungen und Gegenleistungen

Wohnpartnerschaften und Wohngemeinschaften

Was bedeutet Wohnen gegen Hilfe?

Mitwohnen durch Wohnpartnerschaften

Häufige Fragen rund ums Mitwohnen

Mitwohnen.org stellt hier eine Suchmaschine zur Verfügung, so dass Wohnungsanbieter und Wohnungssuchende Wohnpartnerschaften bilden können.
Die Vermieter (Senioren, Familien, Berufstätige u.ä.) benötigen im Alltagsleben diverse Hilfeleistungen rund um den Haushalt und bieten verbilligten Wohnraum.
Die künftigen Mieter suchen eine günstige Unterkunft und verfügen über ausreichend Zeit, um den Vermietern durch kleine Dienstleistungen unter die Arme zu greifen.
Immer sind individuelle Vereinbarungen nötig, ausgesprochene Pflegeleistungen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen.

Wer ist Vertragspartner?
Vertragspartner sind vorgenannte Parteien, Mieter und Vermieter, die einen ganz normalen Mietvertrag abschließen. Sollten auch mal Schüler als Mieter auftreten, so sind wie immer bei Minderjährigen die Eltern zuständig. Bei Azuis und Studenten sollte eine Bürgschaft der Eltern eingefordert werden. Mitwohnen.org vermittelt selbst nicht.
Die Absprachen von Leistungen und Gegenleistungen obliegt also den Vertragsparteien.

Mit welchem monatlichen Zeitaufwand ist zu rechnen?
Der zeitliche Belastung in Form von Hilfsleistungen fällt je nach Bedürfnissen des Vermieters bzw. der Vereinbarung zwischen den Partnern unterschiedlich aus.
In der Regel ist bei studentischen Mietern zum Beispiel mit einem zeitlichen Umfang von 10 bis 40 Stunden monatlich zu rechnen.

Gelten die Hilfeleistungen im Haushalt die gesamte Miete ab?
In der Regel kaum, aber nichts ist ausgeschlossen, und grundsätzlich wäre auch ein Plus, also ein Verdienst möglich. In dem Falle wären natürlich arbeitsrechtliche Bestimmungen zu Minijobs o.ä. zu beachten.
Die Hilfeleistungen werden normalerweise den ortsüblichen Mietzins senken, ihn aber nicht völlig aufheben. Zwei Faktoren bestimmen die Mietzuzahlung: Die bewohnte Fläche und der zeitliche Rahmen für Hilfsdienste. Je kleiner der Wohnraum und je umfangreicher der zeitliche Aufwand der Hilfe, desto geringer wird die Mietzuzahlung ausfallen.

Was tun, um Probleme zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden?
Zunächst ist ein persönliches Kennenlernen der Vertragspartner Voraussetzung zu einer erfolgreichen Wohnpartnerschaft.
Dann ist Eindeutigkeit im Mietverhältnis alles. Jeder muss wissen, was der andere erwartet. Es gilt zunächst mal, Konflikte zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen. Die Rahmenbedingungen müssen im Vorfeld geklärt, abgesprochen und unbedingt schriftlich niedergelegt werden. An den üblicherweisen in Schreibwarenhandel oder in Kaufhäusern erhältlichen Normmietverträgen (ca. 2-3 EUR, z.B. von Zweckform, Untermietvertrag, oder Wohnraumüberlassungsvertrag), gehört also ein entsprechender Anhang mit den Rechten und Pflichten des Mieters, unterzeichnet von beiden Parteien. Also gemeinsame Nutzung, von Räumen, Besucherregelung u.ä. Hier auch eine Internetquelle.

Was die Hilfeleistungen betrifft, so wird das Führen eines Stundenzettels empfohlen, der die abgeleisteten Stunden und Tätigkeiten festhält und den der Mieter sogleich nach abgeleisteter Hilfe und ohne besondere Aufforderung ergänzt.

Sicherheit
Es ist klar, dass Vermieter auf gar keinen Fall jemanden ins Haus oder in die Wohnung lassen, ohne sich seiner Identität versichert zu haben.
Zum Kennenlerngespräch, auf jeden Fall aber vor Abschluss des Mietvertrags, sollte der Vermieter eine Kopie des Ausweises sowie eine Meldebescheinigung über den bis dato gültigen Wohnsitz erhalten.
Ideal wäre es, wenn Senioren sich von ihren Kinder zu diesem Gespräch begleiten lassen könnten, andernfalls sollten Freunde oder Bekannte zugegen sein.

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