Familien in der Klemme - Versorgung der Kinder
Kinderbetreuung durch Wohnen gegen Mithilfe im Haushalt
Wohnen gegen Hilfe
Vergebliche Suche vieler Familien nach einem Au Pair.
Mitwohnen.org hilft ihnen durch eine Wohnpartnerschaft aus der Patsche.
Familien, die ein Aupair aufnehmen wollen, haben immer ein Zimmer oder sogar eine Einliegerwohnung frei, denn ein eigenes Zimmer ist die Voraussetzung, um überhaupt ein Aupair engagieren zu können.
Oft scheitern die Bemühungen aber, denn die Wunschaupairs aus Westeuropa gibt es nicht, und die aus Georgien, der Ukraine usw. machen sich rar, weil sie englischsprachige Länder bevorzugen. Außerdem würde meist die gewünschte Hausgaufgabenbetreuung mangels genügender Deutschkenntnisse ausfallen.
Die Wege und Modalitäten bei Aupairs sind lang und kompliziert: Sprachtest, Visum, Kaution, Ausländer- und Sozialrecht mit Versicherungspflicht, Urlaub, Sprachschule usw.
Dabei gibt es eine viel einfachere Lösung, nämlich die Zimmervermietung zu niedriger Miete gegen Mitanpacken rund um den Haushalt, also bei der Wohnung, dem Haus, dem Garten und bei der Versorgung des Nachwuchses.
Während ein Aupair ausschließlich zur Kinderbetreuung eingesetzt werden darf, von leichter Hausarbeit mal abgesehen, so wäre hier alles Mögliche denkbar. Auch nach der Oma dürfte gesehen, der Rasen gemäht und das Pferd gefüttert werden. Das heißt aus Sicht der Familien, dass sie an allen möglichen Fronten entlastet werden könnte.
Und all das ohne irgendwelche gesetzlichen Fallstricke, nur aufgrund eines einfachen Mietvertrages.
An wen wendet sich das Angebot?
Zum einen an junge Leute in der Ausbildung, im Studium, aber durchaus auch an ältere, bis hin zu Senioren, die Erfahrung mit Kindern haben, sich auskennen und an einer günstigen Miete interessiert sind.
Zum anderen natürlich an Familien, die zahllose, ganz unterschiedliche alltäglichen Aufgaben zu bewältigen haben.
Vorteile:
- kein Behördendschungel, kein Auslandsamt, keine Wartezeit, denn es wird nur ein erweiterter Mietvertrag mit Rechten und Pflichten abgeschlossen, die in einer gesonderte Vereinbarung festgehalten werden. .
- Natürlich können dem Wohnpartner auch Aufgaben übertragen werden, zu denen Aupairs nicht eingesetzt werden dürfen, z.B. die Betreuung der Großeltern mit leichten Aufgaben wie Einkaufen, Begleitung, Vorlesen, Gesellschaft usw.
- Bei entsprechendem Zeitaufwand, kann die Vermietung auch auf einen Minijob ausgeweitet werden. Beispielsweise durch Einsatz im Geschäft o.ä.
Die Webseite bringt beide Parteien in Wohnpartnerschaften zusammen.
Übrigens: Eine "Schwesterseite", die sich an reisefreudige, abenteuerlustige Ältere richtet, ist ElderPair.com.