Subventioniertes Wohnen in der Toskana
Die Toskana will Zuwanderungswilligen bis zu 30.000 € zahlen, wenn sie in die ländlichen Bergstädte ziehen.
Der Zuschuss soll dazu beitragen, die Kosten für den Kauf und die Renovierung eines Hauses zu decken.
Das Programm „Residenz in den Bergen“ (Residenzialita in Montagna) bietet interessierten Italienliebhabern Zuschüsse in Höhe von 10.000 bis 30.000 Euro, um die Kosten für den Kauf und die Renovierung eines Hauses zu decken.
Für das das Programm hat die Toskana insgesamt 2,8 Millionen Euro bereitgestellt hat, um der Entvölkerung entgegenzuwirken und die halb verlassenen oder unter der Abwanderung leidenden Gemeinen wieder mit neuem Leben zu erfüllen.
Auf der Website des Programms heißt es: „Der Zweck des Programms besteht darin, die Wiederbesiedlung und sozioökonomische Wiederbelebung von Berggebieten zu fördern und so der Marginalisierung dieser Gebiete entgegenzuwirken.“
Haken und Einschränkungen?
- Erstens die Lage – der Zuschuss wir nur für Häuser in Bergorten mit weniger als 5.000 Einwohnern gewährt. Laut den von den regionalen Behörden veröffentlichten Bevölkerungsdaten des letzten Jahres stehen jedoch 76 Gemeinden zur Wahl.
Dazu gehören der Kurort San Casciana dei Bagni, bekannt für seine Thermalbäder, Santa Fiora, bekannt für seine Thermalquellen, und Caprese Michelangelo, Geburtsort Michelangelos. - Weitere Bedingung: Der Zuschuss darf die Hälfte des Hauspreises und seiner Renovierung nicht überschreiten.
Neben Italienern können sich auch EU-Bürger mit Wohnsitz in Italien bewerben.
Sie müssen als Einwohner einer italienischen Stadt gemeldet sein, die keine Berggemeinde ist.
Die Hürde bei dem Angebot wird also sein, auf die Schnelle eine Wohnanschrift in Italien zu erlangen, sofern nicht bereits vorhanden.
Daneben sind auch Nicht-EU-Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens zehn Jahren zugelassen. - Letzte Bedingung: Bewerber müssen das toskanische Anwesen zu ihrem ständigen Wohnsitz machen.
- Bewerbungen der Website der Region Toskana bis zum 27. Juli, 13:00 Uhr MEZ.