Aufgaben

Typische Tätigkeiten und Aufgaben

Hausarbeiten, Kinder, Senioren und mehr

Aufgaben

In Wohngemeinschaften leben oder in Wohnpartnerschaften?

Es handelt sich in der Mehrzahl der Fälle eher um Wohnpartnerschaften als Wohngemeinschaften.
In einer Wohngemeinschaft leben mehrere Personen zum Zwecke der Kostensenkung und zur Sicherung höheren Komforts zusammen und teilen stets alle anderen Räume wie sanitäre Anlagen, Wohnzimmer bzw. Gemeinschaftsraum.
Das ist bei Wohnpartnerschaften anders, denn jeder behält grundsätzlich seinen eigenen, privaten Bereich.
Die Hilfeleistungen fallen in Abhängigkeit von den Bedürfnissen der Wohnraumanbieter natürlich immer ein wenig anders aus, aber meist handelt es sich um alle Aufgaben rund um Haus, Hof und Garten, vor allem also haushalttypische Tätigkeiten, die jeder ausführen kann, sowie um Kinder, Haustiere u.ä.:

Beispiele:

  • Allgemeiner Hausdienst (Bürgersteig fegen, Schnee schippen, Mülltonnen bereitstellen)
  • Blumengießen
  • Bügeln
  • Einkaufen gehen
  • Fenster-, Treppen-, Flurreinigung
  • Besorgungen erledigen
  • Begleitung auf Behördengänge, Arztbesuche, Veranstaltungen
  • Fremdsprachen beibringen, Konversation in Fremdsprachen
  • Gartenarbeiten
  • Gesellschaft leisten
  • Hausaufgabenüberwachung
  • Haushüten, präsent sein
  • Instandsetzungen oder Renovierungsarbeiten (kl. Arbeiten)
  • Kinderbetreuung, Babysitten, Begleitung zu Schule oder Kindergarten
  • Probleme rund um den PC
  • Schreibarbeiten / Korrespondenz
  • Unterstützung im Haushalt (Waschen, Spülen, Staubsaugen, Staubwischen)
  • Versorgung von Haustieren

Diese oder ähnliche Aufgaben sind also zwischen Wohnraumanbieter und Mieter abzusprechen, auch wann und wie sie zu erbringen sind. Alle Pflichten sollten schriftlich in einem Anhang zum Mietvertrag fixiert werden.

Daneben ergibt sich ein weites Feld von Aufgaben, das über die beschriebenen Handreichung hinausgehen kann, so dass u.U. sogar ein kleines Entgelt gezahlt wird.

Ausgesprochene Pflegeleistungen jeglicher Art nach SGBXI sind nicht Gegenstand dieser Seite.

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