Hilfe oder doch Minijobs und mehr?
Mitwohnen gegen Hilfeleistung und Entgelt
Viele Selbständige, Handwerker, Gewerbetreibende, Unternehmer können gelegentlich oder regelmäßig Hilfe gebrauchen. Die Aufgaben und Tätigkeiten sind schier endlos und vielfältig. Dabei stellt sich auch die Frage nach einer Vertragsausgestaltung zu Minijobs.
Neben den vorerwähnten typischen Aufgaben wird es immer wieder Konstellationen mit einem Zeitüberschuss oder Aufgaben geben, die über die beschriebenen freiwilligen Gefälligkeiten und Handreichungen hinausgehen könnten.
Wird beispielsweise vereinbart, dass irgendwelche Dienste verbindlich in einem bestimmten Umfang vereinbart sind, der Ausführende weisungsgebunden ist, so entsteht zwischen den Parteien selbsttätig ein Arbeitsverhältnis mit diversen arbeitrechtlichen Folgen (Lohnsteuer, Sozialversicherung usw.). Das wollen beide Partner in der Regel vermeiden.
Normalerweise richten entsprechende Absprachen zwischen den Parteien etwaige Problemchen, aber jeder sollte sich im Klaren sein, ob bzw. dass man die Ebene reiner, freiwillig erbrachter Dienste verlassen könnte und entsprechend vorsorgen. Es ist bei der Formulierung freiwilliger Leistungen, die vom Mieter erwartet werden, also darauf zu achten, sie allgemein zu halten.
Ob die Grenzen zu einer Beschäftigung berührt oder überschritten werden, vielleicht sogar zu einer sozialversicherungspflichigen, wäre gegebenenfalls durch eine kompetente Person, wie Steuerberater oder Anwalt, abzuklären. Diese Hinweise sind als als Erläuterungen oder Empfehlungen zu verstehen. Sie können aber keine juristische Bewertung im Einzelfall ersetzten.
Eine simple Lösung wäre beispielsweise dadurch gegeben, dass zwei Verträge existieren, beispielsweise
- Der Mietvertrag samt allgemein gehaltenem Anhang über Hilfeleistungen, die grob umrissen werden
- Ein Vertrag oder eine Anmeldung als Minijobber
Beispiele:
- ein Nebenerwerbslandwirt muss frühmorgens vor Aufbruch zu seiner Hauptarbeitsstelle noch Pferde auf die Koppel bringen.
- Ein Geschäftsmann hat gelegentlichen Bedarf an Übersetzungen oder einer kompetenten Wartung seines Computernetzes
- Eine Ladeninhaberin braucht jemanden für ein, zwei Stunden zur Mittagszeit, um durchgehend geöffnet halten zu können
- Ein Handwerker, der viel unterwegs ist, benötigt gelegentlich jemanden zur Beantwortung von Anrufen
- Der Inhaber einer Werbefirma hat regelmäßig Versandaktionen mit Arbeitsspitzen zu bewältigen, die durch die Angestellten nicht zu schaffen sind, usw. usf.